Um ein ethisch einwandfreies und gesetzeskonformes Verhalten unseres Unternehmens sicherzustellen, haben wir eine externe Meldestelle in Form dieses Hinweisgebersystems eingerichtet. Diese dient der Aufklärung und Prävention von Verstößen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden etc.) haben hier die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und interne Richtlinien zu geben.
Auf dieser sicheren Hinweisgeberseite können Sie einen neuen Hinweis abgeben oder sich in bestehende Hinweise einloggen, um unsere Rückmeldungen einzusehen oder die Kommunikation wieder aufzunehmen.
Robert Bürkle GmbH
Stuttgarter Straße 123
72250 Freudenstadt
Meldeberechtigte Personen
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden etc.) sind berechtigt, Meldungen (Hinweise) abzugeben.
Angabe von Kontaktdaten
Die Aufklärung eines Verstoßes kann unter Umständen effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird grundsätzlich nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung gegenüber anderen Personen als dem Hinweisbearbeiter, seinem Team sowie den gegebenenfalls beteiligten zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt.
Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Ermittlungen oder in Gerichtsverfahren gelten.
Vertraulichkeit
Zunächst erhält ausschließlich der externe Hinweisbearbeiter und sein Team Kenntnis von Ihrem Hinweis und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Unbefugte Mitarbeitende haben keinen Zugang zu Ihrem Hinweis. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Zweck des Systems
Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex oder interne Richtlinien.
Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu Projekten und Aufträgen wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse oder an Ihren bekannten Ansprechpartner.
Wahrheitsgemäße Angaben
Bitte geben Sie Hinweise nur dann ab, wenn Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Wissentlich falsche Behauptungen oder unwahre Tatsachen dürfen nicht gemeldet werden, da sich Hinweisgeber hierdurch unter Umständen strafbar machen können.
Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihren Hinweis bitte als Vermutung oder als Aussage eines Dritten.
Bearbeitungsfristen
Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang erhalten Sie eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie über die Gründe für diese Maßnahmen (z. B. interne Untersuchungen oder Ermittlungen).
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie zusätzlich über aktuelle Bearbeitungsstände per E-Mail informiert.
Anonyme Meldungen
Nur Meldungen mit namentlicher Nennung werden unter Berücksichtigung und Einbeziehung des Meldenden bearbeitet. Anonymen Meldungen wird nicht nachgegangen.
Schutz der meldenden Personen
Meldende Personen sowie auch die Identität der in der Meldung genannten Personen müssen geschützt werden – insbesondere vor Repressalien wie Einschüchterung, Rufschädigung oder Kündigung.
Archivierung der Meldungen
Alle Meldungen werden zentral archiviert und sind ausschließlich für die interne Meldestelle sowie – falls erforderlich – für die Geschäftsführung einsehbar.
Zur digitalen Meldung von Verstößen wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
Den Verstoß können Sie unter dem untenstehenden Kontaktformular melden.
Bitte beachten Sie außerdem unsere Hinweise zum Datenschutz.